Fundstelle: Fundstellen: juris-Datenbank; BeckRS 2007, 03020
Auch Geldauszahlungen nur bis zur Höhe des ursprünglichen Einsatzes stellen eine unzulässige Gewinnmöglichkeit dar; der Gewinn liegt in dem damit verbundenen Ausgleich zuvor beim Spielen erlittener Verluste.
Oberlandes-, Land- und Amtsgericht
Neuer § 6a Spielverordung (seit 01.01.2006)