Leitsätze Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, dass nach europäischem Gemeinschaftsrecht die Erhebung von Mehrwertsteuer und Vergnügungssteuer nebeneinander auf Glücksspiele zulässig sind. Insofern ergibt sich aus dem Vorlagebeschluss des FG Hamburg vom 21.09.2012 an den EuGH nichts Anderes. Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 26. September 2012 – 4 [...]

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof