Fundstelle: Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Für das Auswahlverfahren zwischen aufgrund des Mindestabstandsgebots konkurrierenden Spielhallen unterschiedlicher Betreiber (sog. echte Konkurrenz) gibt es in Hessen derzeit keine rechtliche Grundlage. Die hierzu erlassenen Verbindlichen Ausführungsbestimmungen zu § 2 Abs. 2 HSpielhG vom 17.08.2016 geben keine sachgerechten Kriterien für die behördlicherseits zu erarbeitenden Abwägungsschemata vor.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Hessen