Anordnung zur Entfernung von Spielgeräten aus einer Spielhalle; Einordnung von Spielautomaten als Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; "Gewinn" i.S.d. § 33c Abs. 1 Nr. 1 GewO liegt in der Möglichkeit des Verkaufs des in einer Weiterspielmarke verkörperten Freispiels an Dritte.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof