Zu den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Androhung der Schließung einer Spielhalle (sog. formeller Verwaltungsakt); auf § 15 Abs. 2 GewO kann nur die Schließungsverfügung, nicht die vorherige Androhung der Schließung einer Spielhalle gestützt werden.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof