Ausnahmsweise Zulassung von Spielhallen aufgrund eines einfachen Bebauungsplans ohne Festsetzung eines Gebietscharakters; Ermessensentscheidung der Bauaufsichtsbehörde unter Anwendung geeigneter Kriterien (u.a. weitere Spielhallen im Plangebiet, „trading-down-Effekt“ bei Zulassung weiterer Spielhallen, Erfüllung der Stellplatzpflicht ohne Ablösung).

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof