Die Übertragung der verbindlichen Entscheidung über die Vergabe von Konzessionen auf ein Glücksspielkollegium widerspricht dem GG, da das Glücksspielkollegium mit dem Bundesstaatsprinzip nicht vereinbar ist (die Schaffung einer „dritten“ Ebene ist bundesstaatlich unzulässig) und es keine hinreichende demokratische Legitimation innehat.

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof

Hessen