Fundstelle: ESVGH 62, 212-216
Über dem Landesdurchschnitt liegendes Gefahrenpotenzial von Spielhallen als Voraussetzung einer die allgemeine Sperrzeit nach § 1 HessSperrzeitVO verlängernden Ausnahmeregelung einer Ordnungsbehörde nach § 3 HessSperrzeitVO; für § 3 HessSperrzeitVO genügt alternativ das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse jeweils unter Beachtung lokaler Besonderheiten.
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof
Hessen