Wenn die verfassungsgerichtliche Entscheidung Bedeutung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren haben kann, kann die Anhängigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Normen des Hamburgischen Spielhallengesetzes die Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens rechtfertigen, das auf die Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer Spielhallenerlaubnis gerichtet ist (§ 94 VwGO).

Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof

Hamburg