Die Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit ist unionsrechtskonform und verfassungsgemäß. Dadurch, dass als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer die Kasseneinnahmen während eines bestimmten Zeitraums anzusetzen ist, wird das Recht des Unternehmers zur Ausstellung einer Rechnung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 UStG nicht in verfassungswidriger Weise beeinträchtigt. Die (einfache) Beiladung der Betreiber öffentlicher Spielbanken zum Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen ist nicht geboten.
Finanzgericht