Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Besteuerung der Umsätze der Klägerin im Streitjahr 2009 aus dem Betrieb sog. „Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit“ rechtmäßig, insbesondere unionsrechts- und verfassungsgemäß, ist. Die Klägerin wurde am … 2009 unter der Firma A (haftungsbeschränkt) mit Sitz in B gegründet. Sie betrieb ab September 2009 in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt [...]