Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs durch eine nationale Regelung, die nur einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung das ausschließliche Recht zum Betrieb von Geldspielautomaten im Inland gewährt; Rechtfertigung aus Gründen des Schutzes der Verbraucher und der Sozialordnung; Ermessen der staatlichen Stellen bei der Entscheidung, wie weit ein Mitgliedstaat in seinem Gebiet den Schutz bei Lotterien und anderen Glücksspielen ausdehnen und kontrollieren will; keine Auswirkungen auf die Beurteilung der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit bei Bestehen eines anderen Schutzsystems in einem anderen Mitgliedstaat.

Europäischer Gerichtshof