Vereinbarkeit der Versagung einer Erlaubnis zur Eröffnung einer Spielbank, einer Spielhalle oder eines Bingo-Lokals mit der Dienstleistungsfreiheit des Art. 49 EGV (jetzt Art. 56 AEUV); Einräumung eines weiten Ermessens der zuständigen Behörden; Rechtfertigung durch die Absicht der Verringerung der Gelegenheiten zum Spiel, der kohärenten und systematischen Begrenzung der Tätigkeiten in diesem Bereich oder der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung.

Europäischer Gerichtshof