Fundstelle: Slg. 2007, I-7083-7108
Verstoß einer Erneuerung von Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten ohne Ausschreibungsverfahren gegen Art. 43 und 49 EGV und insbesondere gegen den allgemeinen Transparenzgrundsatz und die Verpflichtung, einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen.
Europäischer Gerichtshof