Verstoß einer Regelung, die den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Wirtschaftsteilnehmern mit Sitz im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats vorbehält, gegen Art. 43 EGV; Verstoß gegen das Transparenzgebot und den Gleichbehandlungsgrundsatz sowie das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bei Vergabe sämtlicher Konzessionen für den Betrieb von Spielbanken im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats ohne Ausschreibung.

Europäischer Gerichtshof