Keine Pflicht zur Vorlage einer vor Erlass von Maßnahmen zur Durchsetzung eines staatlichen Monopols auf Sportwetten und Lotterien durchgeführten Untersuchung zum Nachweis der Verhältnismäßigkeit; Zulässigkeit eines solchen Monopols bei Bestehen eines kohärenten und systematischen Systems zur Begrenzung der Wetttätigkeit und zur Eindämmung der Spielsucht; die Möglichkeit des Abschlusses von Wetten über das Internet unter Verstoß gegen das Monopol ändert an dessen Zulässigkeit nichts; berechtigte Zweifel an der Zulässigkeit eines solchen Monopols bei spielanreizender Werbung für staatliche veranstaltete Glücksspiele, bei Zulassung anderer Glücksspielarten (mit Erlaubnis) durch private Anbieter und bei staatlicher Duldung und Förderung anderer Glücksspielarten mit ggf. höherem Suchtpotenzial; keine Pflicht zur Anerkennung von Erlaubnissen für das Anbieten von Glücksspielen, die ein anderer Mitgliedstaat erteilt hat.

Europäischer Gerichtshof