Begriff der Besteuerungsgrundlage im Sinne von Art. 11 Teil A Abs. 1 lit. a) Richtlinie 77/388/EWG bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften so eingestellt sind, dass ein bestimmter Prozentsatz der Spieleinsätze als Gewinn an die Spieler ausgezahlt wird; Herausnahme dieser auszuzahlenden Spieleinsätze aus der Besteuerungsgrundlage.

Europäischer Gerichtshof