Fundstelle: Slg. 2007, I-1891-1964
Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach den Art. 43 und 49 EGV durch eine nationale Regelung, die die Ausübung von Tätigkeiten des Sammelns, der Annahme, der Bestellung und der Übertragung von Wetten, insbesondere über Sportereignisse, ohne eine von dem betreffenden Mitgliedstaat erteilte Konzession oder polizeiliche Genehmigung verbietet; Überprüfung der Geeignetheit zur Erreichung der zur Rechtfertigung einer solchen Regelung angeführten zwingenden Gründe des Allgemeinwohls durch das vorlegende Gericht; Unvereinbarkeit einer nationalen Regelung, die Wirtschaftsteilnehmern mit der Rechtsform von Kapitalgesellschaften, deren Anteile auf reglementierten Märkten gehandelt werden, vom Glücksspielsektor ausschließt und darüber hinaus im Sinne eines solchen Ausschlusses fortwirkt, mit Art. 43 und 49 EG; Unvereinbarkeit einer Regelung, die für Personen eine strafrechtliche Sanktion wegen Sammelns von Wetten ohne die nach dem nationalen Recht erforderliche Konzession oder polizeiliche Genehmigung vorsieht, mit Art. 43 und 49 EGV, wenn sich die betroffenen Personen diese Konzession oder Genehmigung deshalb nicht beschaffen konnten, weil der betreffende Mitgliedstaat es unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt hat, sie ihnen zu erteilen.
Europäischer Gerichtshof