Gutschrift von einlösbaren Bonuspunkten für getätigte Spiele („Bonus- und Informationssystem“) keine Vergünstigung auf den Einsatz im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 SpielV; umfassendes Verbot sonstiger finanzieller Vergünstigungen des § 9 Abs. 2 SpielV erfasst jeden über diese hinausgehende Mittelrückfluss vom Aufsteller/Veranstalter zum Spieler.
Bundesverwaltungsgericht