Zulässigkeit einer kommunalen Wettbürosteuer; Typus einer örtlichen Aufwandsteuer i. S. d. Art. 105 Abs. 2a GG; keine Gleichartigkeit i. S. d. Art. 105 Abs. 2a GG mit der Sportwettensteuer nach § 17 Abs. 2 RennwLottG, wenn sie sich in erheblichen Steuermerkmalen von dieser unterscheidet und nach einer wertenden Gesamtbetrachtung kein Eingriff in die Steuerkompetenz des Bundes gegeben ist.
Bundesverwaltungsgericht