Rechtmäßigkeit von Nebenbestimmungen zu der Erlaubnis nach § 33i GewO; nachträgliche Auflage gem. § 33i Abs. 1 Satz 2 GewO; Begriff des „Gewinns“ in § 33c GewO; Verstoß gegen das Verbot der Gewährung von Vergünstigungen für weitere Spiele hinsichtlich der Höhe der Einsätze gem. § 9 Satz 1 SpielV a.F. (heute: § 9 Abs. 1 Satz 1 SpielV) durch Ausgabe eines „Bonusdollars“ nach einer Spieldauer von einer Stunde, bei dessen Einlösung das Personal 4,- Euro in ein Geldspielgerät nach Wahl des Spielers einwirft.

Bundesverwaltungsgericht