Fundstelle: Entscheidungsanforderung

Vgl. auch Parallelentscheidung:

Entscheidungsanforderung

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Das Mindestabstandsgebot für Spielhallen zu Einrichtungen von Minderjährigen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 LGlüG) ist verfassungskonform. Insbesondere verfügt das Land über eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz. Verstöße gegen Art. 12, 14 und 3 GG liegen nicht vor. Ebenso ist das Mindestabstandsgebot nicht unionsrechtswidrig.

Bundesverwaltungsgericht

Rheinland-Pfalz