Fundstelle: Entscheidungsanforderung
Vgl. auch Parallelentscheidung:
Entscheidungsanforderung
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Das Mindestabstandsgebot für Spielhallen zu Einrichtungen von Minderjährigen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 LGlüG) ist verfassungskonform. Insbesondere verfügt das Land über eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz. Verstöße gegen Art. 12, 14 und 3 GG liegen nicht vor. Ebenso ist das Mindestabstandsgebot nicht unionsrechtswidrig.
Bundesverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz