Spielhallenbetriebserlaubnis nach § 33i GewO; Auflage als milderes Mittel zur Versagung; Auflage der Anwesenheit zweier Aufsichtspersonen in einer Spielhalle rechtswidrig, wenn eine einzelne Aufsichtsperson genügt, um den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in der Spielhalle nach einigen Minuten zu beenden; Aufsichtspersonal muss nicht so bemessen sein, dass es jeglichen Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen von vornherein verhindern kann.
Bundesverwaltungsgericht