Einstufung einer Spielhalle als kerngebietstypisch abhängig von den Umständen des Einzelfalles; Beurteilung anhand der tatsächlichen örtlichen Situation; „Schwellenwert“ von 100 m2 als wesentlicher Anhaltspunkt; zulässige Heranziehung anderer Kriterien.

Bundesverwaltungsgericht