Keine zwingende Angleichung der nach Landesrecht bestehenden Öffnungszeiten zwischen Spielbanken oder ihren Automatensälen und Spielhallen; kein Verstoß der unterschiedlichen Öffnungszeiten gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Bundesverwaltungsgericht
Keine zwingende Angleichung der nach Landesrecht bestehenden Öffnungszeiten zwischen Spielbanken oder ihren Automatensälen und Spielhallen; kein Verstoß der unterschiedlichen Öffnungszeiten gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Bundesverwaltungsgericht