Pflicht einer Gemeinde zur Hinnahme der Wertung des zuständigen Bundesgesetzgebers bezüglich der Gewerbefreiheit für Spielhallen unter gleichzeitiger Aufstellung bestimmter Anforderungen etwa in § 33i GewO; Unzulässigkeit eines allgemeinen Ausschlusses von Spielhallen im Gemeindegebiet als Ausdruck einer eigenen, von der Wertung des Bundesgesetzgebers abweichenden „Spielhallenpolitik“; Anforderungen an „besondere städtebauliche Gründe“ im Sinne des § 1 Abs. 9 BauNVO.
Bundesverwaltungsgericht