Fundstelle: Entscheidungsversand
Eine Anhörungsrüge gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2016 (Az. 8 C 4.16) hat keinen Erfolg. Das Urteil verletzt das Recht auf rechtliches Gehör der Klägerin nicht. Mit dem Vortrag und den Argumenten der Klägerin hat sich der Senat hinreichend auseinandergesetzt.
Bundesverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz