Fundstelle: ZfWG 2/2024 S. 134-135
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Die Regelung des Mindestabstands zwischen Spielhallen in § 25 Abs. 1 GlüStV 2021 und das Verbundverbot in § 25 Abs. 2 GlüStV 2021 sind auch nach Einführung des bundesweiten Sperrsystem OASIS weiterhin mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 12 Abs. 1 GG sowie mit dem unionsrechtlichen Kohärenzgebot vereinbar.
Bundesverwaltungsgericht
Mecklenburg-Vorpommern