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Aufhebung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts bzgl. der Überprüfung der Höhe des Vergnügungssteuersatzes der Stadt Flensburg aufgrund eines Verfahrensfehlers (§ 108 Abs. 1 Satz VwGO).
Überprüfungspflicht der Verwaltungsgerichte, ob einem Geldspielgerätebetreiber aufgrund einer Steuermehrbelastung weder ein angemessener Unternehmerlohn noch eine angemessene Kapitalverzinsung verbleibt und der Steuer damit erdrosselende Wirkung zukommt.
Bundesverwaltungsgericht