Fundstelle: BeckRS 2013, 51628
vorhergehend:
VBlBW 2013, 70-72
Fortbestehende Ermächtigung zur Änderung der Sperrzeiten für Spielhallen bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse aus § 11 GastVO B.-W. auch nach Inkrafttreten des § 46 Abs. 1 LGlüG B.-W.; Voraussetzungen für eine Sperrzeitverlängerung; Wahl des richtigen Maßstabs zur Bewertung einer atypischen, das durchschnittliche Gefährdungspotenzial erhöhenden Situation.
Bundesverwaltungsgericht
Baden-Württemberg