Verfassungsmäßigkeit einer ordnungsrechtlichen Untersagungsverfügung, die allein mit einem objektiven Verstoß gegen § 284 StGB, nicht aber (auch) mit anderen Gefahren für ordnungsrechtliche Schutzgüter begründet ist, unter Wahrung des Urteils des BVerfG vom 28.03.2006 (BVerfGE 115, 276) nur dann und soweit, als das geforderte Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols andererseits tatsächlich hergestellt ist.
Bundesverfassungsgericht