Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Zahl von Geldspielgeräten in Spielhallen; Einhaltung des von § 33f Abs. 1 Nr. 1 GewO vorgegebenen Ermächtigungsrahmens durch § 3 Abs. 2 und 3 SpielV; keine Verletzung der Art. 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG.

Bundesverfassungsgericht