Beschluss Az. 1 BvR 2320/00∗ BVerfG 21. Januar 2008 Tenor 1 Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 2 Der Freistaat Thüringen hat der Beschwerdeführerin die ihr im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten. Gründe I.3 4 Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetz (im Folgenden: ThürStaatslott-/SportwettG) vom 3. Februar 2000 (GVBl [...]

Bundesverfassungsgericht