Fundstelle: HFR 2014, 443-444, juris-Datenbank

Die vorgelegten Normen (§ 3 Abs 1 VergnStG BR aF; § 14 Abs 1 VergnStG SL aF) genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht. Die Bemessung der Steuer anhand eines an der Automatenstückzahl pauschalierenden Ersatzmaßstabs ist nicht gerechtfertigt. Die vorgelegten Normen konnten nur noch bis 31.12.2005 angewandt werden.

Bundesverfassungsgericht