Fundstelle: www.bundesverfassungsgericht.de

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Aufrechterhaltung des Betriebs von vier Spielhallen, deren Betrieb unter gleichzeitiger Anordnung der sofortigen Vollziehung der Untersagungsanordnungen wegen Nichteinhaltung des Abstandsgebots nach § 42 Abs. 1 des baden-württembergischen Landesglücksspielgesetzes untersagt worden war.

Bundesverfassungsgericht

Baden-Württemberg