Unvereinbarkeit des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Gewinnspielautomaten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Als Besteuerungsmaßstab sind sowohl der „Spieleinsatz“ als auch das „Einspielergebnis“ verfassungsrechtlich zulässig. Dem Gesetzgeber ist es grundsätzlich überlassen, welchen Maßstab er wählt.
Bundesverfassungsgericht