Zur Qualifizierung einer Vergnügungssteuer in Form einer Spielgerätesteuer als Aufwandsteuer i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG; Zulässigkeit der Verfolgung außerfiskalischer Förderungs- und Lenkungsziele durch den Gesetzgeber und einer in Verfolgung dieser Ziele ungleichmäßig wirkenden Steuerentlastung; Zulässigkeit einer Beteiligung der Allgemeinheit am Aufwand für das Vergnügen des Spielers unter gleichzeitiger Vorbeugung einer Gefährdung der Spieler und der Allgemeinheit durch die Verursachung von Folgekosten, auch wenn hierdurch die Rentabilitätsgrenze der Geldspielgeräte herabgesetzt wird.

Bundesverfassungsgericht