Vertretbare Auslegung des Art. 3 Abs. 1 BayLottG ohne Verstoß gegen das Urteil des BVerfG vom 28.03.2006 (BVerfG 115, 276) dahin, dass auch für die gewerbliche Vermittlung der Teilnahme an Lotterien und Wetten jenseits der Postwettannahmestellen eine schriftliche Vereinbarung erforderlich ist; keine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG.

Bundesverfassungsgericht