Den über eine Genehmigung entscheidenden Beamten trifft in der Regel kein Verschulden hinsichtlich einer Amtspflichtverletzung (d.h. einer zu Unrecht nicht erteilten Genehmigung), wenn ein mit mehreren Berufsrichtern besetztes Kollegialgericht die Amtstätigkeit als objektiv rechtmäßig angesehen hat.
Zur Frage der bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit wegen eines Verstoßes gegen § 7 Buchst. b BauO Bln (v. 1958) nach Zusammenrechnung der Quadratmeterzahl zweier Nutzflächen aufgrund einheitlicher Beurteilung zweier Spielhallen.
Benachbarte Betriebsstätten können nur dann als selbstständig erlaubnisfähige Spielhallen angesehen werden, wenn sie räumlich so getrennt sind, dass bei natürlicher Betrachtungsweise die Sonderung der einzelnen Betriebsstätte optisch in Erscheinung tritt und die Betriebsfähigkeit einer jeden Betriebsstätte nicht durch die Schließung der anderen Betriebsstätten beeinträchtigt wird.
Bundesgerichtshof