Kein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch durch die Regelung des § 4 Nr. 9 lit. b) UStG 1980, indem die öffentlichen Spielbanken hinsichtlich der aus dem Betrieb von Geldspielautomaten erzielten Umsätze von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit sind, die Betreiber privater Spielhallen jedoch nicht.

Bundesgerichtshof