Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 24. Juni 2011 wird zurückgewiesen. Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Klägerin zu 1 91,4 %, die Klägerin zu 2 0,2 %, die Klägerin zu 3 3,3 %, die Klägerin zu 4 2,5 % und [...]