Fundstelle: ZfWG 2023, 60-65
EFG 2022, 362
An der Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit bestehen auch nach Einführung der sog. virtuellen Automatensteuer (§§ 36 ff. RennwLottG i. d. F. vom 25.06.2021) zum 1.7.2021 keine ernstlichen Zweifel.
Terrestrische Automatenspiele sind mit dem virtuellen Automatenspiel grundsätzlich nicht gleichartig, sodass die Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb terrestrischer Geldspielautomaten entgegen der Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb virtueller Geldspielautomaten keinen Verstoß gegen den Grundsatz der mehrwertsteuerrechtlichen Gleichbehandlung begründet
Bundesfinanzhof