Betreiber von Geldspielautomaten können sich nicht auf Art. 135 Abs. 1 lit. i) MwStSystRL berufen.

Die Erhebung der Umsatzsteuer von Betreibern von Geldspielautomaten stellt keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber Spielbanken dar, weil deren Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 SpielbankenVO spätestens dem Inkrafttreten von § 4 Nr. 9 UStG aufgehoben wurde.

Bundesfinanzhof