Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 13. April 2016 3 K 20/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand I. Die Beteiligten streiten darum, ob die von der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erzielten Umsätze aus dem Betrieb von [...]