§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG verdrängt den § 6 Abs. 1 SpielbkV für den Bereich der Umsatzsteuer.

Umsätze eines Betreibers von gewerblichem Geldspiel sind umsatzsteuerpflichtig (§  § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG).

Bundesfinanzhof