§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG verdrängt den § 6 Abs. 1 SpielbkV für den Bereich der Umsatzsteuer.
Umsätze eines Betreibers von gewerblichem Geldspiel sind umsatzsteuerpflichtig (§ § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG).
Bundesfinanzhof
§ 4 Nr. 9 Buchst. b UStG verdrängt den § 6 Abs. 1 SpielbkV für den Bereich der Umsatzsteuer.
Umsätze eines Betreibers von gewerblichem Geldspiel sind umsatzsteuerpflichtig (§ § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG).
Bundesfinanzhof