Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23. Oktober 2014 5 K 3580/12 U wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH, führte als Automatenaufstellerin in den Jahren 2006 bis 2010 (Streitjahre) [...]