Die Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten aufgrund der am 6. Mai 2006 in Kraft getretenen Neuregelung des § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG sind steuerpflichtig.

Diese Regelung ist sowohl unionsrechtskonform als auch verfassungsrechtlich unbedenklich.

Eine umsatzsteuerrechtliche Ungleichbehandlung von gewerblichen Betreibern von Geldspielautomaten im Verhältnis zu Spielbanken ist zulässig.

Bundesfinanzhof