Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 8. Dezember 2015 15 K 3522/12 U wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Gründe Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hält für grundsätzlich bedeutsam i.S. des § 115 [...]