Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 7.361,58 Euro festgesetzt. Gründe Der Senat legt das Verfahren nicht gemäß Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV -, so wie es das Finanzgericht Hamburg in seinem Vorlagebeschluss vom 21. September [...]
Oberverwaltungsgericht / Verwaltungsgerichtshof