Aufhebung Freispruch und Zurückverweisung; Strafbarkeit nach § 284 StGB wegen Veränderung ursprünglich genehmigungsfreier Unterhaltungsspielgeräte (§§ 33i, 33c GewO) durch Einräumung eines Anspruchs auf Umtausch von „Token“ in Geld oder Ware.

Oberlandes-, Land- und Amtsgericht

alte Spielverordnung (bis 31.12.2005)